Bava Metzia 208

Kapitel 208

א אהני כתיבה לגירעון
1 Das Schreiben nützt ihm im Falle des Minderwertes.
ב ר' יוסי היה דורש לשון הדיוט דתניא רבי יוסי אומר מקום שנהגו לעשות כתובה מלוה גובה מלוה לכפול גובה מחצה
2 R. Jose richtete sich nach dem volkstümlichen Wortlaute, denn es wird gelehrt: R. Jose sagte: In Orten, wo es üblich ist, die Morgengabe zu einem Darlehen zu machen, fordere er sieals Darlehen ein, sie zu verdoppeln, fordere er die Hälfte ein.
ג נהרבלאי גבו תילתא מרימר מגבי נמי שבחא
3 Die Neharbeläer ließen ein Drittel einfordern. Meremar ließ auch den Aufschlageinfordern.
ד א"ל רבינא למרימר והתניא לכפול גובה מחצה לא קשיא הא דקני מיניה הא דלא קני מיניה
4 Rabina sprach zu Meremar: Es wird ja gelehrt, wo es zu verdoppeln [üblich ist], könne er nur die Hälfte einfordern!? — Das ist kein Einwand; eines gilt von dem Falle, wenn er es von ihmzugeeigneterhalten hat, und eines von dem Falle, wenn er es von ihm nicht zugeeignet erhalten hat.
ה רבינא משבח וכתיב לברתיה אמרו ליה נקני מיניה דמר אמר להו אי מקנא לא מיכפל אי מיכפל לא מיקנא
5 Rabina verschrieb seiner Tochter einen Aufschlag, und sie sprachen zu ihm: Mag der Meister ihn ihm zueignen. Da erwiderte er ihnen: Wenn eine Zueignung, keine Verdoppelung, und wenn eine Verdoppelung, keine Zueignung.
ו ההוא גברא דאמר להו הבו לה ארבע מאה זוזי לברתי בכתובתה שלח רב אחא בריה דרב אויא לקמיה דרב אשי ארבע מאה דאינון תמני מאה או ארבע מאה זוזי דאינון מאתן אמר רב אשי חזינן אי אמר הבו לה ארבע מאה זוזי דאינון תמני מאה אי אמר כתובו לה ארבע מאה זוזי דאינון מאתן
6 Einst sagte jemand, daß man für seine Tochter vierhundert Zuz Aussteuer schreibe. Darauf ließ R. Aḥa, Sohn des R. Ivja, R. Aši fragen: Vierhundert gleich achthundert oder vierhundert gleich zweihundert? R. Aši erwiderte: Wir wollen sehen; sagte er ‘gebt ihr’, so sind es vierhundert gleich achthundert, und sagte er ‘schreibt ihr’, so sind es vierhundert gleich zweihundert.
ז איכא דאמרי אמר רב אשי חזינן אי אמר לכתובתה ארבע מאה זוזי דאינון תמני מאה ואי אמר בכתובתה ארבע מאה זוזי דאינון מאתן
7 Manche lesen: R. Aši erwiderte: Wir wollen sehen; sagte er ‘als Aussteuer’, so sind es vierhundert gleich achthundert, sagte er ‘in ihre Aussteuer[urkunde]’, so sind es vierhundert gleich zweihundert.
ח ולא היא לא שנא דאמר לכתובתה ולא שנא דאמר בכתובתה ארבע מאה זוזי דאינון מאתן עד דאמר הבו לה סתמא
8 Dies ist aber nichts; einerlei ob er ‘als Aussteuer’ oder ‘in ihre Aussteuer[urkunde]’ gesagt hat, sind es immer vierhundert gleich zweihundert, außer wenn er nur ‘gebt ihr’ gesagt hat.
ט ההוא גברא דקבל ארעא מחבריה אמר אי מוברנא לה יהיבנא לך אלפא זוזי אוביר תילתא אמרי נהרדעי דינא הוא דיהיב ליה תלת מאה ותלתין ותלתא ותילתא רבא אמר אסמכתא היא ואסמכתא לא קניא
9 Einst übernahm jemand von seinem Nächsten ein Grundstück [in Pacht] und sagte: wenn ich es brach liegen lasse, so zahle ich dir tausend Zuz. Darauf ließ er ein Drittel brach liegen. Da sprachen die Nehardee͑nser: Rechtlich müßte er ihm dreihundertdreiundreißig und ein Drittel zahlen, Raba aber sagte, solches sei nur eine Zusage, und die Zusage ist nicht bindend. —
י ולרבא מ"ש מהא דתנן אם אוביר ולא אעביד אשלם במיטבא התם לא קא גזים הכא כיון דקאמר מילתא יתירתא גוזמא בעלמא הוא דקגזים
10 Womit ist es nach Raba hierbei anders als in der Lehre unserer Mišna: Wenn ich es brach liegen lasse und nicht bearbeite, so bezahle ich dir mit dem Besten!? — Da hat er nicht übertrieben, hierbei aber ist es, da er mehr versprochen hat, nur eine Übertreibung.
יא ההוא גברא דקביל ארעא לשומשמי זרעה חיטי עבדא חיטי כשומשמי סבר רב כהנא למימר מנכי ליה כחשא דארעא
11 Einst übernahm jemand ein Grundstück [in Pacht], um es mit Mohn zu besäen; darauf besäete er es mit Weizen, und der Weizen brachte ebensoviel wie Mohn. Da wollte R. Kahana entscheiden, daß er ihmdie Abmagerung des Grundstückes abziehenkönne,
יב אמר ליה רב אשי לרב כהנא אמרי אינשי כחשא ארעא ולא לכחוש מרה
12 R. Aši aber sprach zu R. Kahana: Die Leute pflegen zu sagen: Lieber mag das Grundstück abmagern, und nicht der Eigentümer.
יג ההוא גברא דקביל ארעא לשומשמי זרעא חיטי עבדא חיטי טפי מן שומשמי סבר רבינא למימר יהיב ליה שבחא דביני ביני אמר ליה רב אחא מדפתי לרבינא אטו הוא אשבח ארעא לא אשבחה
13 Einst übernahm jemand ein Grundstück [in Pacht], um es mit Mohn zu besäen; darauf besäte er es mit Weizen, und der Weizen brachte mehr als Mohn. Da wollte Rabina entscheiden, daß er ihmdie Differenz herauszahle, R. Aḥa aus Diphte aber sprach zu Rabina: Ist etwa der Gewinn durch ihn allein erzielt worden und nicht auch durch das Grundstück!?
יד אמרי נהרדעי האי עיסקא פלגא מלוה ופלגא פקדון עבוד רבנן מילתא דניחא ליה ללוה וניחא ליה למלוה
14 Die Nehardee͑nser sagten: Die Handelsbeteiligungist zur Hälfte Darlehen und zur Hälfte Depositum. Die Rabbanan haben eine Bestimmung getroffen, die sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger genehm ist.
טו השתא דאמרינן פלגא מלוה אי בעי למשתי ביה שכרא שפיר דמי רבא אמר להכי קרו ליה עיסקא דאמר ליה כי יהבינא לך לאיעסוקי ביה ולא למשתי ביה שכרא
15 Da wir nun sagen, die Hälfte Darlehen, so steht es ihm frei, diese in Met zu vertrinken. Raba aber sagte: Es heißt deshalb Handelsbeteiligung, weil jener zu ihm sagen kann: Ich habe es dir zum Handeln gegeben, nicht aber in Met zu vertrinken.
טז אמר רב אידי בר אבין ואם מת נעשה מטלטלין אצל בניו רבא אמר להכי קרו ליה עיסקא דאם מת לא יעשה מטלטלין אצל בניו
16 R. Idi b. Abin sagte: Stirbt er, so gelten [die Waren] seinen Kindern gegenüber als beweglicheSachen. Raba aber sagte: Es heißt Handelsbeteiligung, und wenn er stirbt, gelten sie seinen Kindern gegenüber nicht als bewegliche Sachen.
יז אמר רבא חדא עיסקא ותרי שטרי פסידא דמלוה
17 Raba sagte: Bei einem Beteiligungsgeschäfte und zwei Scheinen erleidet der Gläubiger den Schaden,